§ 2 StGB; § 345 Abs 1 Z 11 StPO; § 281 Abs 1 Z 9 StPO; § 281 Abs 1 Z 10 StPO; § 345 Abs 1 Z 12 StPO
Der OGH nimmt zur Begründung der Garantenstellung des leiblichen Vaters im Fall von Kindestötungen durch die Mutter Stellung und beschreibt die Voraussetzungen für die Bejahung einer Strafbarkeit durch Unterlassen.