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ÖJZ-Leitsatzkartei

ZivilrechtÖJZ-LSK 2006/50 Heft 5 v. 1.3.2006

§ 1311 ABGB; § 1295 ABGB; § 127 Abs 3 Wr BauO

Das Vermögen des Bauherrn ist vom Schutzbereich öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften, die ua den Bauherrn zur Beiziehung eines Bauführers verpflichten, nicht erfasst.

OGH, 13.12.2005, 1 Ob 232/05g

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