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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafrechtÖJZ-LSK 2006/56 Heft 5 v. 1.3.2006

§ 210 Abs 1 StGB; § 105 Abs 1 StGB; § 142 Abs 1 StGB; § 202 Abs 1 StGB

Die Verabreichung von Betäubungsmitteln ist im Fall der Willenlosigkeit des Opfers als Gewaltanwendung zu qualifizieren.

OGH, 14.12.2005, 13 Os 102/05g

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