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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafrechtÖJZ-LSK 2006/57 Heft 5 v. 1.3.2006

§ 83 Abs 1 StGB

Der OGH prüft, ob die Verabreichung eines Suchtmittels, das einen bereits bestehenden Rauschzustand beim Opfer verschlechtert, als Gesundheitsschädigung qualifiziert werden kann.

OGH, 14.12.2005, 13 Os 102/05g

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