P 7.4 AVB-CMR; P 7.5 AVB-CMR
Ein in der Fahrerkabine schlafender Fahrer kann nicht als Bewacher des Transportguts qualifiziert werden; das unbeaufsichtigte Abstellen der unversperrten Ladung begründet aber eine Verletzung seiner in P 7.4 und P 7.5 AVB-CMR normierten Obliegenheiten.
OGH, 28.09.2005, 7 Ob 106/05x