Zusammenfassung: Der OGH erörtert, das auch (Teil-)Anerkenntnisurteile, Verzichts- und Versäumungsurteile der materiellen Rechtskraft unterliegen, da § 411 ZPO die Entscheidungsfindung in einem streitigen Verfahren nicht voraussetzt.
OGH, 15.09.2005, 4 Ob 163/05g