§ 39 Abs 2 Slbg BauTG
Die Vereinbarkeit einer Schule mit der Flächenwidmung erweitertes Wohngebiet bzw Kerngebiet schließt örtlich unzumutbare Belästigungen nicht aus.
VwGH 28.02.2006, 2005/06/0231
§ 39 Abs 2 Slbg BauTG
Die Vereinbarkeit einer Schule mit der Flächenwidmung erweitertes Wohngebiet bzw Kerngebiet schließt örtlich unzumutbare Belästigungen nicht aus.
VwGH 28.02.2006, 2005/06/0231