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§ 76 Abs 1 UrhG

ÖJZ-LeitsatzkarteiGewerblicher RechtsschutzÖJZ-LSK 2006/249 Heft 22 v. 15.11.2006

§ 76 Abs 1 UrhG

Der OGH erläutert, dass der Hersteller eines Schallträgers als berechtigter iSd § 76 UrhG zu qualifizieren und konkretisiert den Herstellerbegriff.

OGH 09.08.2006, 4 Ob 135/06s

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