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Art 6 Nr 1 EuGVVO

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2006/250 Heft 22 v. 15.11.2006

Art 6 Nr 1 EuGVVO

Die Einleitung des Konkursverfahrens bezüglich des Vermögens des Erstbeklagten steht der Zugrundelegung der Art 6 Nr 1 EuGVVO nicht entgegen. Nur im Fall der Kenntnis des Klägers über die Konkurseröffnung widerspricht die Klagsführung dem Missbrauchsverbot.

OGH 11.08.2006, 9 Ob 89/06p; EuGH 13.07.2006, C-103/05

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