Art 6 Nr 1 EuGVVO
Die Einleitung des Konkursverfahrens bezüglich des Vermögens des Erstbeklagten steht der Zugrundelegung der Art 6 Nr 1 EuGVVO nicht entgegen. Nur im Fall der Kenntnis des Klägers über die Konkurseröffnung widerspricht die Klagsführung dem Missbrauchsverbot.
OGH 11.08.2006, 9 Ob 89/06p; EuGH 13.07.2006, C-103/05