§ 1295 ABGB; § 1299 ABGB; § 1293 ABGB
Die Geburt eines unerwünschten, aber gesunden Kindes infolge der unterlassenen Aufklärung über das Erfordernis von Nachuntersuchungen nach einer Vasektomie kann nicht als Schaden qualifiziert werden.
OGH 14.09.2006, 6 Ob 184/06m