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§ 17 AußStrG; § 49 AußStrG; § 185 Abs 3 AußStrG aF; § 10 AußStrG

ÖJZ-LeitsatzkarteiAußerstreitrechtÖJZ-LSK 2006/196 Heft 18 v. 15.9.2006

§ 17 AußStrG; § 49 AußStrG; § 185 Abs 3 AußStrG aF; § 10 AußStrG

Die Judikatur zur Säumnisbestimmung des § 17 AußStrG und der Neuerungserlaubnis des § 49 AußStrG bleibt auch nach der Neugestaltung des AußStrG maßgeblich.

OGH, 04.05.2006, 9 Ob 36/06v

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