§ 26 FSG 1997
Der VwGH erörtert, dass § 26 FSG als lex specialis zu qualifizieren ist, wobei die Abnahme des Führerscheins nach § 26 Abs 3 und Abs 4 leg cit an ein in Österreich geführtes Verwaltungsstrafverfahren anschließt.
VwGH, 23.05.2003, 2003/11/0128