§ 179 Abs 5 StPO; § 180 StPO; § 181 Abs 4 StPO; § 270 Abs 3 StPO; § 79 GOG
Der OGH prüft, ob die Ablehnung der vom Staatsanwalt angeführten Haftgründe bei der erstmaligen Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft diesen zur Beschwerdeerhebung berechtigt und erläutet, dass nur die Urschrift einer Entscheidung den maßgeblichen Gegenstand einer Prüfung darstellt.