§ 13 EKHG
Der OGH erörtert, dass der Schutzzweck des § 13 EKHG keine Ersatzansprüche des Arbeitgebers für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anstellung und Bezahlung von Aushilfskräften vorsieht.
OGH, 04.11.2004, 2 Ob 248/04a
§ 13 EKHG
Der OGH erörtert, dass der Schutzzweck des § 13 EKHG keine Ersatzansprüche des Arbeitgebers für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anstellung und Bezahlung von Aushilfskräften vorsieht.
OGH, 04.11.2004, 2 Ob 248/04a