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OGH, 20.10.2004, 8 Ob 93/04s (Zivilrecht)

ZivilrechtÖJZ-LSK 2005/53 Heft 5 v. 1.3.2005

§ 1319a ABGB; § 1319 ABGB

Der OGH beschreibt die Zielsetzung der Haftungsbegrenzung des Wegehalters auf grobe Fahrlässigkeit und zeigt die Unterschiedsmerkmale zur Bauwerkehaftung.

OGH, 20.10.2004, 8 Ob 93/04s

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