§ 119 KO; § 120a KO
Der OGH erörtert, dass der Masseverwalter nicht in das Exekutionsverfahren gegen die verpflichtete Partei eintreten kann, sofern das Konkursgericht seine Antragstellung auf kridamäßige Versteigerung nicht bewilligt.
OGH, 21.07.2004, 3 Ob 80/04t