§ 28 Abs 6 SMG
Der OGH erörtert, dass die durchschnittliche Wirkstoffmenge bzw der Reinheitswert von Ecstasy-Tabletten nicht als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden können und daher Feststellungen darüber Gegenstand des Beweisverfahrens bilden.
OGH, 27.07.2004, 11 Os 55/04