§ 9 Abs 3 MedG; § 15 MedG; § 16 MedG
Der OGH nimmt Stellung zur gesetzeskonformen Gestaltung einer Gegendarstellung und legt dar, dass die Beurteilung der fehlenden Kontradiktorietät eine Rechtsfrage darstellt. Weiters erörtert der OGH, dass fehlende Kontradiktorietät eine amtswegige Abweisung des Veröffentlichungsantrags zur Folge hat, was auch einem fortgesetzten Verfahren nach § 16 MedG entgegensteht.