§ 7 AlVG 1977
Der VwGH erörtert, dass ein obsorgepflichtiger Notstandshilfeempfänger nur dann frei am Arbeitsmarkt vermittelbar ist, wenn die Betreuung des Kindes gewährleistet ist.
VwGH, 21.04.2004, 2004/08/0007
§ 7 AlVG 1977
Der VwGH erörtert, dass ein obsorgepflichtiger Notstandshilfeempfänger nur dann frei am Arbeitsmarkt vermittelbar ist, wenn die Betreuung des Kindes gewährleistet ist.
VwGH, 21.04.2004, 2004/08/0007