§ 3 Abs 1 stmk NatSchG 1976
Der VwGH erörtert, dass die Landesregierung legitimiert ist, innerhalb von drei Monaten nach Einbringung der Anzeige Auflagen anzuordnen.
VwGH, 22.07.2004, 2001/10/0033
§ 3 Abs 1 stmk NatSchG 1976
Der VwGH erörtert, dass die Landesregierung legitimiert ist, innerhalb von drei Monaten nach Einbringung der Anzeige Auflagen anzuordnen.
VwGH, 22.07.2004, 2001/10/0033