§ 48 Abs 1 Vlbg NatSchG 1997; Art 131 Abs 2 B-VG
Der VwGH erörtert, dass der Schutz des Lebens oder der Gesundheit vor den negativen Folgen einer Funkübertragungsanlage nicht Gegenstand einer Amtsbeschwerde bilden können, da der Lebens- und Gesundheitsschutz nicht zu den Zielsetzungen des Naturschutzrechts gehört.