§ 8 Abs 2 Wr SHG 1973
Der VwGH erörtert, dass Unterstützungsleistungen Privater nicht unter "freier Wohlfahrtspflege" zu subsumieren sind. Eine Unterstützung der Mutter an die volljährige Sozialhilfeempfängerin ist also bei Bemessung des Sozialhilfeanspruchs nicht anzurechnen.