§ 27 Abs 3 AsylG 1997
Der VwGH erörtert, dass auch in Verhandlungen vor dem UBAS Zeugenvernehmungen eines minderjährigen Asylwerbers nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters durchgeführt werden dürfen.
VwGH, 25.05.2004, 2003/01/0567
§ 27 Abs 3 AsylG 1997
Der VwGH erörtert, dass auch in Verhandlungen vor dem UBAS Zeugenvernehmungen eines minderjährigen Asylwerbers nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters durchgeführt werden dürfen.
VwGH, 25.05.2004, 2003/01/0567