Zusammenfassung: In dem Beitrag werden am Beispiel der Ärztekammern die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen für die Zuweisung hoheitlicher Vollzugsaufgaben in den eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich von Selbstverwaltungskörpern dargestellt. Dabei weist der Autor auch auf das verfassungsrechtliche erfordernis der gesetzlichen Normierung einer Amtshilfepflicht bei der Beleihung mit hoheitlichen Vollzugsagenden hin und zeigt die diesbezügliche Lückenhaftigkeit in dne Beleihungsbestimmungn des ÄrzteG. Abschließend betont Tessar, dass das Kriterium der Anscheinsbefangenheit nicht nur bei Gerichten und Tribunalen, sondern bereits bei erstinstanzlichen Behörden zu berücksichtigen it. Nachdem nach Meinung des Verfassers eine anscheinsbefangenheit de Ärztekammer im Beriech de vollzugsaufgaben nach §§ 9 - 13 ÄrzteG verwirklict it, attestiert er eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen wegen der Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsgrundsatzes.