Zusammenfassung: Der Autor stellt aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Sachwalterschaftsbestimmungen Österreichs, Frankreichs, Deutschlands, der Schweiz, Schwedens und Dänemarks ein Dreistufenmodell zur Neuregelung des österreichischen Sachwalterrechts zur Diskussion. Demnach sollten Sachwalter im Rahmen der ersten Stufe nur als Berater ohne gesetzliche Vertretungsbefugnis fungieren, in der zweiten Stufe sollte die Rechtsgültigkeit der Vertretungshandlungen des Sachwalters von der Einwilligung der betreuten Person abhängen. Als dritte Stufe schlägt Ofner die Beibehaltung des bisherigen Regelungsmodells vor, als vierte Stufe allenfalls die Integration des UbG.