Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass ein Kind, dessen Mutter von der Möglichkeit der anonymen Geburt Gebrauch machte, keinen Informationsanspruch über seine familiäre Herkunft besitzt.
EGMR, 13.02.2003, Beschw Nr. 42.326/98 im Fall Odievre gg Frankreich