§ 90a Abs 2 StPO; § 90g Abs 1 StPO
Der OGH erörtert, dass die Veranlassung diversioneller Maßnahmen keine geständige Verantwortung des Verdächtigen voraussetzt.
OGH, 19.05.2004, 13 Os 16/04
§ 90a Abs 2 StPO; § 90g Abs 1 StPO
Der OGH erörtert, dass die Veranlassung diversioneller Maßnahmen keine geständige Verantwortung des Verdächtigen voraussetzt.
OGH, 19.05.2004, 13 Os 16/04