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OGH, 18.08.2004, 4 Ob 121/04d (Gewerblicher Rechtsschutz)

Gewerblicher RechtsschutzÖJZ-LSK 2005/5 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 10a Z 3 MSchG

Der OGH erörtert, dass jener Unternehmer, der die Einfuhr organisierte, als unmittelbarer Täter der Markenrechtsverletzung nach § 10a Z 3 MSchG zu qualifizieren ist; die Transportausführung durch einen Dritten schadet nicht .

OGH, 18.08.2004, 4 Ob 121/04d

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