§ 377 HGB
Der OGH erörtert, dass eine Prüfung der Ware durch Sachverständige nur dann zulässig ist, sofern die Verhältnismäßigkeit zwischen den dafür notwendigen Aufwendungen und den zu erwartenden Erträgen gewahrt bleibt.
OGH, 12.08.2004, 1 Ob 145/04m