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OGH, 28.04.2004, 3 Ob 38/04z (Insolvenzrecht)

InsolvenzrechtEvBl 2005/8EvBl 2005, 31 - 32 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 124a KO

Der OGH legt dar, dass die Geltendmachung der Unzulänglichkeit der Konkursmasse durch den Masseverwalter das Konkursgericht nur zur Veranlassung der öffentlichen Verkündigung der Masseunzulänglichkeit verpflichtet, aber keine weitere Prüfpflichten begründet. Weiters beschreibt der erkennende Senat die Nachweispflichten des betreibenden Gläubigers im Fall eines Exekutionsausschlusses für Masseforderungen.

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