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OGH, 30.05.2005, 16 Ok 9/05 (Wettbewerbsrecht)

WettbewerbsrechtÖJZ-LSK 2005/213 Heft 19 v. 1.10.2005

§ 11 Abs 5 WettbG

Der OGH konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen der Antragsgegner im Auskunftsverfahren nach § 11 Abs 5 WettbG die Einrede der fehlenden Verhältnismäßigkeit der Offenlegungspflicht gegenüber der Wettbewerbsbehörde erheben darf.

OGH, 30.05.2005, 16 Ok 9/05

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