§ 31 Vlbg FlVfLG; § 35 Vlbg FlVfLG; § 84 Vlbg FlVfLG; Art 7 B-VG
Der VwGH erörtert im Lichte eines gleichlautenden VfGH-Erkenntnisses, dass keine rechtlichen Bedenken an der differenzierten Berücksichtigung der Nachkommen der Mitglieder und der Nachkommen der Witwen von Mitgliedern einer Agrargemeinschaft bestehen.