Zusammenfassung: Der EGMR führt aus, dass keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots vorliegt, wenn aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung das (verwaltungsbehördliche) Straferkenntnis wegen Lenkens eines Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand aufgehoben und eine Rückerstattung der entrichteten Verwaltungsstrafe verfügt wurde.
EGMR, 30.09.2004, BeschwNr 6072/02 im Fall Falkner gg Österreich