§ 1325 ABGB
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Geschwister Schmerzengeldansprüche für die erlittene Trauer aufgrund der grob fahrlässigen Tötung eines Geschwisterkindes geltend machen können.
OGH, 21.04.2005, 2 Ob 90/05g
§ 1325 ABGB
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Geschwister Schmerzengeldansprüche für die erlittene Trauer aufgrund der grob fahrlässigen Tötung eines Geschwisterkindes geltend machen können.
OGH, 21.04.2005, 2 Ob 90/05g