§ 95 EheG
Der OGH führt aus, dass Teilungsvorschläge zwar außerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG eingebracht werden dürfen, aber keine Bindungswirkung für das Gericht entfalten .
OGH, 02.02.2005, 9 Ob 125/04d
§ 95 EheG
Der OGH führt aus, dass Teilungsvorschläge zwar außerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG eingebracht werden dürfen, aber keine Bindungswirkung für das Gericht entfalten .
OGH, 02.02.2005, 9 Ob 125/04d