Art 5 Nr 1 lit b EuGVVO
Der OGH erörtert, dass eine Klage auch dann am Wahlgerichtsstand des Art 5 Nr EuGVVO eingebracht werden kann, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Entstehung des klagsgegenständlichen Vertrags bestehen.
OGH, 17.02.2005, 6 Ob 148/04i