§ 52 Abs 1 Z 8 BVergG 1997; § 16 Abs 2 nö VergabeG 1995
Der VwGH erörtert, dass die fehlende Ausweisung eines Gesamtpreises bei der Öffnung der Offerte einen unbehebbaren Mangel bildet, der keiner Verbesserung zugänglich ist.
VwGH, 24.09.2003, 2001/04/0106