§ 71 AVG
Der VwGH erörtert, dass einem Antrag auf Wiedereinsetzung Suspensivwirkung zugeschrieben werden kann, wenn dem Antragsteller andernfalls unverhältnismäßige Nachteile erwüchsen.
VwGH, 03.07.2003, 2002/20/0078
§ 71 AVG
Der VwGH erörtert, dass einem Antrag auf Wiedereinsetzung Suspensivwirkung zugeschrieben werden kann, wenn dem Antragsteller andernfalls unverhältnismäßige Nachteile erwüchsen.
VwGH, 03.07.2003, 2002/20/0078