§ 29 Abs 1 AsylG 1997
Der VwGH erörtert, dass § 29 Abs 1 AsylG 1997 bezüglich der Übersetzung von Bescheidbestandteilen auf alle Bescheide Anwendung findet, die mit dem AsylG bzw dem Asylverfahren in Zusammenhang stehen, also zB auch auf einen Bescheid bezüglich des eines Antrags auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist.