§ 8 Abs 1 KStG; § 23 BAO; § 12 UStG
Der VwGH prüft, ob die Verlagerung des Gewinns auf eine ausländische Gesellschaft im Körperschaftssteuerrecht als Scheingeschäft qualifiziert werden kann und verneint die Abzugszulässigkeit der Vorsteuer bei Scheingeschäften.