§ 152 Abs 5 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO
Der OGH erörtert, dass die Rechtsgültigkeit des Entschlagungsrechts der Zeugen im Strafverfahren keine diesbezügliche Belehrung voraussetzt. Weiters erläutert er die Nachweispflichten bei Beantragung der Vernehmung eines Zeugen, der seine Entschlagungsberechtigung bereits vor Beginn der Hauptverhandlung geltend gemacht hat.