§ 79 Abs 1 KO; § 1 KO; § 176 KO
Der OGH erörtert, dass die Rechtswirkungen einer Konkurseröffnung trotz Zurückweisung an das erstinstanzliche Gericht bis zur rechtskräftigen Abweisung des Konkurseröffnungsbegehrens bestehen bleiben.
OGH 18.09.2003, 8 Ob 84/03s