§ 133 EO; § 21 GBG; § 142 HGB; § 161 Abs 2 HGB
Der OGH erörtert, dass die Zwangsversteigerung eines Gesellschaftsgrundstücks nicht genehmigt werden kann, solange die Eigentümerstellung des Komplementärs, der die (Kommandit)Gesellschaft rechtsgeschäftlich übernommen hat, nicht grundbücherlich registriert ist.