§ 150a EO
Der OGH legt dar, dass ein festgelegter Vorrang des Meistbots in den Versteigerungskonditionen nicht zu berücksichtigen ist.
OGH, 29.06.2004, 3 Ob 83/04h
§ 150a EO
Der OGH legt dar, dass ein festgelegter Vorrang des Meistbots in den Versteigerungskonditionen nicht zu berücksichtigen ist.
OGH, 29.06.2004, 3 Ob 83/04h