§ 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG
Der VwGH erörtert, wann der Abgabenpflichtige seine Auswahlberechtigung, bei der Abschreibung eines Mietgegenstands die fiktiven Anschaffungskosten anstatt des Einheitswerts zugrundezulegen, geltend machen muss.
VwGH, 12.09.2002, 99/15/0152