§ 9 BAO; § 80 Abs 1 BAO; § 81 KO; § 12 Abs 10 UStG
Der VwGH erörtert, dass die sich bei Korrektur des Vorsteuerabzugs ergebende Steuerschuld eine Masseforderung darstellt und legt dar, dass den Masseverwalter zur Einbringung der Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet ist. Weiters erläutert der VwGH die sich aus der Verletzung der Meldepflichten des Masseverwalters resultierende Verantwortlichkeit.