§ 9 BAO; § 80 Abs 1 BAO
Der VwGH erörtert, dass den Masseverwalter bei einer Leistungszuwendung nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsrecht die Verpflichtung zur Entrichtung der Lohnsteueranteile trifft und legt dar, dass die Verabsäumung der Einklagung einer Masseforderung nicht zur eigenmächtigen Minderung der Haftungssumme im Haftungsverfahren berechtigt.