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Entscheidung - OGH, 26.02.2004, 8 Ob 120/03k

InsolvenzrechtEvBl 2004/152EvBl 2004, 687 - 688 Heft 18 v. 15.9.2004

§ 119 Abs 5 KO; § 5 Abs 4 KO; § 5 Abs 1 KO; § 42 Abs 4 MRG; § 17 WGG

Der OGH erörtert, dass der Masseverwalter befugt ist, bei wirtschaftlicher Vorteilhaftigkeit für die Konkursmasse den Bestandvertrag über die Genossenschaftswohnung des Gemeinschuldners zu kündigen, gleichzeitig aber auch eine Ersatzwohnmöglichkeit besorgen und die Übernahme der Umzugskosten veranlassen muss.

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