§ 55a EheG; § 98 EheG; § 93 Abs 1 ZPO
Der OGH legt dar, dass zwischen einem Scheidungsverfahren und einer Entscheidung über Haftungsfragen für Kreditverbindlichkeiten der Ehepartner eine Sachverbindung vorliegt, die die Ausweitung der Vollmacht des Rechtsvertreters rechtfertigt. Die Zustellung von Schriftstücken ist demnach an den Rechtsanwalt zu veranlassen, sodass die Zustellung an die Partei die Rechtsmittelfrist nicht in Gang setzt.