Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass die Veröffentlichung von Aufnahmen einer Videokamera, mit der die Überwachung öffentlicher Plätze durchgeführt wurde, eine Missachtung des Rechts der gefilmten Privatpersonen auf ein ungestörtes Privatleben begründen kann.
EGMR, 28.01.2003, BeschwNr 44.647/98 im Fall Peck gegen das Vereinigte Königreich